Ziel der EU-Agentur für Asyl (European Union Agency for Asylum), vormals das EASO, ist die Harmonisierung der europäischen Asylsysteme, also einer EU-weiten einheitlichen Regelung. Zudem agiert die Agentur als Sammelstelle für relevante Informationen - sie veröffentlicht etwa Berichte und Analysen über Herkunftsländer von Geflüchteten.
Die EUAA gibt es bereits seit 2011, doch blieb sie wegen ihres sehr limitierten Budgets und stark eingeschränkter Eingriffsrechte bis 2015 weitgehend unsichtbar.
Seither haben sich jedoch sowohl ihre Schwerpunkte als auch die Reichweite ihrer Tätigkeiten deutlich geändert. Mit Blick auf steigende Ankunftszahlen (vor allem in Italien und Griechenland) erweiterte die EUAA ab 2015 die operationelle Unterstützung vor Ort. Im Zusammenhang mit dem System der sogenannten Hotspots beteiligen sich EUAA-Mitarbeiter*innen verstärkt an den administrativen Teilen der Asylverfahren - zum Beispiel bei der Durchführung von Asylanhörungen. Zwar treffen sie keine Entscheidungen, doch sind diese Anhörungen für Geflüchtete entscheidend, weil sie dort von ihren Fluchtgründen berichten. Die Tatsache, dass eine bei der Anhörung nicht anwesende Person später die Asyl-Entscheidung auf Basis eines Anhörungs-Protokolls trifft, ist höchst problematisch.
Aktuell ist die EUAA in Zypern (Nikosia), Italien (Rom), Griechenland (Athen) und Spanien (Kanarische Inseln) tätig.